In vielen Therapiepraxen herrscht Unsicherheit: Was kommt wann? Und was davon betrifft mich wirklich?
TI-Pflicht verschoben auf 2027
Die Pflicht zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur gilt jetzt erst ab Oktober 2027.
Für Sie bedeutet das:
Sie müssen Ihre Praxis nicht sofort technisch umrüsten – aber Sie haben jetzt Zeit, sich in Ruhe vorzubereiten. Wer wartet, bis es verpflichtend wird, steht später unter Zeit- und Kostendruck.
Elektronische Heilmittelverordnung (eVO) kommt
Die eVerordnung wird schrittweise eingeführt.
Für Sie bedeutet das:
Papierverordnungen werden verschwinden. Ihre Abrechnung wird digitaler – aber auch formaler. Fehler, die heute vielleicht noch durchgehen, werden künftig sofort erkannt und abgesetzt.
Anpassungen der Heilmittel-Richtlinie
Die Vorgaben für Verordnungen und Behandlungen werden regelmäßig angepasst.
Für Sie bedeutet das:
Ihre Praxis braucht klare Prozesse für Verordnungsprüfung und Abrechnung. Sonst zahlen Sie mit Zeit, Nerven und Geld für Formfehler, die nichts mit Ihrer Therapiequalität zu tun haben.
Unterm Strich:
Nicht die Behandlung ist Ihr Risiko – sondern die Abrechnung dahinter. Wer hier vorbereitet ist, schützt seine Liquidität.


