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Finanzaufsicht:
Pflichthinweis gem. Institutsvergütungsverordnung (InstitutsVergV)
Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsunternehmen sind nach § 16 Nr. 3 InstitutsVergV verpflichtet, Ausführungen zu ihren Vergütungssystemen zu veröffentlichen.
Die BFS Abrechnungs GmbH ist gemäß § 17 InstitutsVergV nicht als bedeutendes Institut einzustufen, sodass eine separate Risikoanalyse nicht erforderlich ist.
Die Geschäftsleiter und die Mitarbeiter erhalten eine feste Grundvergütung. Zusätzlich kann es eine variable Vergütung geben, die ergebnis- oder leistungsabhängig sein kann.
Die Grundvergütung stellt die Grundversorgung der Mitarbeiter sicher. Eine Abhängigkeit der Mitarbeiter von einer etwaigen variablen Vergütung ist daher ausgeschlossen und Anreize für das Eingehen unverhältnismäßiger Risiken werden damit vermieden.
Die ergebnis- und leistungsorientierte Vergütung basiert auf dem Unternehmenserfolg.
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